Technische Vorraussetzungen

Kriterium „Technische Voraussetzungen“: Die technischen Voraussetzungen sind an die Erfordernisse der digitalen Strategie angepasst.

Technische Voraussetzungen sind notwendiges Mittel zum Zweck. Sie umfassen die Hard- und Software, aber auch digitale Ressourcen, die für die Durchführung von digitaler Bildung sinnvoll und zweckmäßig und an rechtlichen Vorgaben orientiert sind.

Einrichtungen müssen gemäß ihrer digitalen Strategie die für die digitale Bildung notwendige technische Ausstattung vorhalten und regelmäßig überprüfen.

Gelingensfaktoren

  • Der Bedarf an technischer Ausstattung (Hardware und Software) muss auf die Bildungsangebote und die Arbeit der Einrichtungen angepasst sein und wird von dieser selbst gemäß der digitalen Bildungsstrategie festgelegt.
  • Alle Nutzer*innen sind ausreichend in die technische Ausstattung eingewiesen.
  • Es finden Weiterbildungen zu den verwendeten digitalen Ressourcen statt.
  • Die vom Träger vorgehaltenen digitalen Ressourcen sind so barrierearm wie möglich.
  • Die technische Ausstattung steht zu den notwendigen Zeiten zur Verfügung.
  • Der Bildungsträger hält Leihgeräte vor um eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen.Die Benutzungsfreundlichkeit der eingesetzten digitalen Werkzeuge wird beachtet und ausgewertet.
  • Die bereitgestellte Soft- und Hardware wird regelmäßig gewartet und erneuert.
  • Digitale Ressourcen werden für die notwendigen Zwecke nach (daten)schutzrechtlichen Aspekten geprüft und es erfolgen Empfehlungen an die Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen.
  • Die notwendige technische Ausstattung wird regelmäßig in Abstimmung mit den Referent*innen geprüft und ggf. ergänzt.
  • Es existiert ein*e Ansprechpartner*in für die Mitarbeitenden, die*der bei Fragen der digitalen Ressourcen unterstützt.

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