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Qualität digitaler Bildung

Seit 2005 durchlaufen alle anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung einen Qualitätsmanagementprozess nach vorgegeben Qualitätssystemen (z.B. LQW, IWIS). Auch bei der Umsetzung von (teil-)digitalisierten Angebote ist die Beachtung von Qualität für uns ausschlaggebend. In einer sich rasant ändernden Gesamtsituation erscheint die Definition von Qualität jedoch schwierig. Die Vorlage der Qualitätskriterien ist daher ein Versuch, den Einrichtungen eine Orientierung zu geben.

Die bereits geltenden Qualitätskritieren in der Erwachsenenbildung sind selbstverständlich weiterhin gültig, müssen jedoch auf digitale Angebote angepasst werden. Besonders wichtig sind dabei folgende Prinzipien:

  • Die Lebenssituationen der jeweiligen Zielgruppen sind noch stärker in den Blick zu nehmen, um den Zugang zum virtuellen Kursraum/Angebot zu ermöglichen.
  • Die ausgewählten digitalen Elemente dienen einem methodisch-didaktischen Ziel und sind nicht Selbstzweck.
  • Der Austausch von Lernenden untereinander und das gemeinsame Lernen muss Teil der Gesamtarchitektur des Angebotes sein – genügend Zeiten sind dafür ein zu planen.
  • Vorgesehene asynchrone Lernzeiten (Selbstlernaufgaben) müssen verständlich formuliert und bei Bedarf muss ein Hilfsangebot vorhanden sein. 
  • Den Lernenden sollten Empfehlungen gegeben werden, wie ein verlässlicher, durchführbarer Rahmen geschaffen werden kann.
  • Offenheit und Toleranz gegenüber (technischen) Fehlern muss gewährleistet und durchgängig umgesetzt werden.
  • Digitale Formate eignen sich hervorragend für Binnendifferenzierung – dieses Prinzip ist grundlegend umzusetzen.
  • Digitale Formate benötigen deutlich mehr Struktur und Transparenz, um Lernenden Orientierung zu geben. Dabei sollte das Prinzip der Einfachheit vorherrschen (z.B. ein Kommunikationskanal; einfaches Erreichen von Material etc.)
  • Alle Lerntypen sind in der Auswahl der Methoden zu berücksichtigen (z.B. Videos und Transkripte bzw. Printmaterial)
  • (Datenschutz)rechtliche Regelungen, Urheberschutz, Regeln des Sozialverhaltens und des Persönlichkeitsrechtes sind in digitalen Settings sensibel zu beachten. Die Einrichtungen nehmen eine Vorbildfunktion ein.
  • Feedback und Evaluation muss bei digitalen Formaten explizit eingeholt werden.